Gesetze / Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
SBGWV 2017§ 41 Briefwahl
Die Wahl der Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse findet als Briefwahl statt.
Gesetze / Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
SBGWV 2017Die Wahl der Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse findet als Briefwahl statt.